Rechtsanwaltskanzlei Berthold Schmidt
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Ein Unfall ist Schaden genug

 

Nicht jeder Unfall ist eine Routineangelegenheit. Scheinbar klare Sachverhalte können sich sehr schnell zu komplizierten Rechtsfällen entwickeln. Als Unfallbeteiligter betreue ich Sie umfassend bei der Abwicklung Ihres Schadensfalls. Hierzu gehören insbesondere:

  • die Klärung der Schuldfrage
  • die Durchsetzung bzw. Abwehr von Schadensersatzansprüchen
  • die Geltendmachung von Schmerzensgeld
  • Fragen der Nutzungsausfallentschädigung
  • die Vertretung in Bußgeldverfahren wegen Verkehrsdelikten
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