Rechtsanwaltskanzlei Berthold Schmidt
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Schon zu Lebzeiten an die Nachkommen denken

 

Die Rechtsnachfolge durch Vererben und Verschenken von Vermögenswerten spielt sowohl in der Familie als auch in Unternehmen eine wesentliche Rolle. Nicht selten wird jedoch die sorgsame Nachlassplanung vernachlässigt. Denken Sie bereits zu Lebzeiten an Ihre Erben und an diesen wichtigen Schritt der Vermögensvorsorge. Ich berate Sie u.a. zu Fragen  

  • der gesetzlichen Erbfolge
  • der testamentarischen Verfügungen 
  • des Erbscheinantrages und -verfahrens 
  • der Testamentsvollstreckung
  • der Erbengemeinschaft  
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