Schon zu Lebzeiten an die Nachkommen denken
Die Rechtsnachfolge durch Vererben und Verschenken von Vermögenswerten spielt sowohl in der Familie als auch in Unternehmen eine wesentliche Rolle. Nicht selten wird jedoch die sorgsame Nachlassplanung vernachlässigt. Denken Sie bereits zu Lebzeiten an Ihre Erben und an diesen wichtigen Schritt der Vermögensvorsorge. Ich berate Sie u.a. zu Fragen
der gesetzlichen Erbfolge
der testamentarischen Verfügungen
des Erbscheinantrages und -verfahrens
der Testamentsvollstreckung
der Erbengemeinschaft